Betreuung

Institut für Betreuungsrecht: Vorsorgevollmacht / Widerruf: Ein schwerer Gesetzesfehler liegt auch darin, dass bei Widerruf – falls der Widerruf aufgehoben wird – die Vollmacht nicht wieder auflebt. Die Vollmacht erlischt. Gerade das Vertrauen, dass der Gesetzgeber den Personen gibt, die Vorsorgevollmachten anfertigen lassen und die glauben, dass ihre Vorsorgevollmacht sie vor dem Betreuer schützt, wird […]