Betreuung

Institut für Betreuungsrecht:

Vorsorgevollmacht / Widerruf: Ein schwerer Gesetzesfehler liegt auch darin, dass bei Widerruf – falls der Widerruf aufgehoben wird – die Vollmacht nicht wieder auflebt. Die Vollmacht erlischt. Gerade das Vertrauen, dass der Gesetzgeber den Personen gibt, die Vorsorgevollmachten anfertigen lassen und die glauben, dass ihre Vorsorgevollmacht sie vor dem Betreuer schützt, wird hier schwer erschüttert. Wir erleben immer wieder Fälle, dass als Kontrollbetreuer, um den Missbrauch einer Vollmacht zu kontrollieren, Anwälte eingesetzt werden. Dies erklären dann, dass der Missbrauch vorliegt und werden sodann vom Gericht als Betreuer eingesetzt. Oft stellt sich später heraus, dass der Widerruf der Vollmacht unwirksam war und es gibt sodann keine Möglichkeit, die alte Vorsorgevollmacht aufleben zu lassen. Hier liegt ein eklatanter Fehler vor.

Da können Menschen noch so gründlich und eigenverantwortlich für das Alter vorsorgen, werden aber nicht vor schlechten Betreuern beschützt, wenn sie sich nicht mehr wehren können.

Frage an die Eigenverantwortungspartei FDP: Wie wird die FDP diesen Gesetzesfehler nach der Rückkehr der FDP in den Bundestag beseitigen?

Verbraucherzentrale: Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung | Artikel