Aufsichtsversagen im Arbeitsschutz

Drucksache 19/1011 [Bundestag, 2018-03-01] 

Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten
Beate Müller-Gemmeke, Markus Kurth, Sven Lehmann,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/529 –

Prüftätigkeit beim Arbeitsschutz

Vorbemerkung der Fragesteller
Die Arbeitswelt hat sich beschleunigt und verdichtet. In der Folge steht neben der physischen Gesundheit mittlerweile vor allem auch die psychische Gesund­ heit der Beschäftigten im Mittelpunkt. Dem muss der Arbeitsschutz gerechtwerden. Denn gute und gesunde Arbeitsbedingungen sind eine Zukunftsinves­tition, die sich für die Betriebe und die Menschen gleichermaßen lohnen. Sie sind nicht nur eine Verpflichtung den Menschen gegenüber, sondern auch be­triebs- und volkswirtschaftlich sinnvoll. Nur mit guten und gesunden Arbeits­bedingungen sowie angemessen ausgestalteten Arbeitsplätzen werden die Be­schäftigten ihrer Arbeit bis zum Renteneintrittsalter nachgehen können. Deshalb ist der Bedarf an guter Beratung und effektiven Kontrollen seitens der Auf­sichtsbehörden groß.

Eine Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 17/10229) hatte 2012 deutlich ge­macht, dass die Arbeitsschutzbehörden in den Bundesländern für effektive Kon­trollen personell nicht ausreichend ausgestattet waren. Mit dieser Kleinen An­frage soll erneut eine Bestandsaufnahme gemacht und überprüft werden, ob sich an der Handlungsfähigkeit der Behörden im Arbeitsschutz seit 2012 etwas ver­bessert hat.

Nach allem, was z.B. im Bereich der psychischen Arbeitsbelastung seit der Veröffentlichung der Bundestagsdrucksache 17/10229 (Vorabversion) passiert und nicht passiert ist, kann man von einer vorsätzlichen Schwächung des Arbeitsschutzes durch die für die Arbeitsschutzaufsicht verantwortlichen Landesbehörden ausgehen.

In Betrieben mit einem zertifizierten Arbeitsschutzmanagementsystem verlässt sich die behördliche Aufsicht auf die vollständige Erfassung von Ereignissen, die zu einer Verschlechterung der Gesundheit führen könnten oder führten. Mit einer wissentlich falschen Übersetzung des englischsprachigen Standards ISO 45001 in die deutschsprachige Norm DIN 45001 wurde die Aufsicht (und damit auch die zu schützenden Arbeitnehmer) ausgetrickst. In Deutschland bemerken Politiker solche Verfälschungen von Standards nicht, obwohl sie die behördliche Systemkontrolle beeinflussen (s. Anhang 5 auf Seite 42 in LV54). Wir brauchen mehr Aufmerksamkeit im Bundestag für solche Details, weil mit kleinen Manipulationen in komplexen Systemen großer Schaden engerichtet werden kann.

Links: LV 52: Integration psychischer Belastungen in die Beratungs-​ und Überwachungspraxis der Arbeitsschutzbehörden der Länder | LV 54: Grundsätze der behördlichen Systemkontrolle | Mein Arbeitsschutzblog (seit 2019 eingefroren)